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 Definition

Ganzsachen sind „Postwertzeichen-Formulare“, also alle Arten postalischer Formulare, die in ihrer Postwertzeichen-Eigenschaft durch einen aufgedruckten Wertstempel zur Inanspruchnahme einer im Voraus bezahlten postalischen Leistung der Nachrichtenübermittlung berechtigen, und in ihrer Formular-Eigenschaft gleichzeitig - und im Gegensatz zu Briefmarken - zur Aufnahme von Daten oder Gegenständen dienen.

Beispiele für Ganzsachen sind Umschläge, Kartenbriefe, Streifbänder, Postkarten, Postanweisungen, Paketaufkleber, ...

Ebenfalls als Ganzsachen angesehen, werden die sinngemäß als Postsache verwendeten Umschläge der Deutschen Post AG, sofern ihre Gebührenfreiheit durch einen aufgedruckten Wertstempel angezeigt wird.

Aktuell werden als Ganzsachen bei der Deutschen Post AG nur Postkarten und Umschläge im Bereich Briefpost, sowie Adresszettel für Päckchen und Pakete  im Bereich Frachtpost käuflich angeboten.

Aus Unkenntnis werden alle möglichen Arten postalischer Belege gelegentlich fälschlich als Ganzsachen bezeichnet. Der adäquate Begriff hierfür wäre stattdessen „Ganzstück“, der sich aber nicht sonderlich eingebürgert hat.

Zuletzt geändert am 9.4.2009.

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